I. Geltungsbereich
1. Sämtliche Vertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen zu nachstehenden
Bedingungen. Abweichende Bedingungen, Ergänzungen und
Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.
2. In Bezug auf die Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen gelten
die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker. Abweichungen
sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise
gewährleistet ist.
II. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Eine Bestellung
gilt erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
wird. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten
sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet. Änderungen der Modelle, der Konstruktion
oder der Ausstattung bleiben vorbehalten. Schutzvorschriften werden
nur mitgeliefert, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich
vereinbart worden ist.
III. Preise
Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart in Euro und
gelten bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage ab Werk ausschließlich
Verpackung.
IV. Fristen der Lieferung und Leistung
1. Die Einhaltung zugesagter Fristen setzt die Erfüllung sämtlicher
Vertragspflichten des Käufers voraus, so z.B. die rechtzeitige Zusendung
erforderlicher Genehmigungen und Unterlagen. Die Frist gilt als
eingehalten:
a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die Sendung
innerhalb der vereinbarten Frist zum Versand gebracht oder abgeholt
worden ist. Verzögert sich die Ablieferung aus Gründen, die der Käufer
zu vertreten hat, so gilt die Frist bei Meldung der Versandbereitschaft
innerhalb der Frist als eingehalten.
b) Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb
der vereinbarten Frist erfolgt ist.
2. Beruht die Nichteinhaltung der Frist auf unvorhergesehenen oder
von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, Streik, Aussperrung, Krieg,
Energie- oder Rohstoffmangel, höherer Gewalt, sind wir von der Einhaltung
der Lieferfristen und Preise befreit.
3. Geraten wir mit unseren Lieferungen in Verzug, so ist uns zunächst
eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der
Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Recht auf
Rücktritt bei Fixgeschäft bleibt unberührt.
4. Wird die Lieferung oder Leistung auf Wunsch oder aus vom Käufer
zu vertretenden Gründen verzögert, so können wir etwaige Schäden
geltend machen und Kosten wie z.B. ein angemessenes Lagergeld berechnen.
V. Lieferung und Leistung
1. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des
Käufers. Dies gilt auch bei frachtfreien Sendungen oder Fob-Lieferungen.
Mehrkosten für Eil- und Expressgüter werden zusätzlich in
Rechnung gestellt. Etwaige Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen.
Auch bei frei Haus Lieferungen kann der Käufer nicht Ersatz für Kosten
verlangen, die er zusätzlich an einen Dritten bezahlt hat.
2. Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage geht die Gefahr von
uns auf den Käufer über, sobald die Übernahme erfolgt ist.
3. Wird der Versand, die Aufstellung oder Montage auf Wunsch des
Käufers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so geht
die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über.
4. Die Lieferung und Leistung nimmt unsere Firma für den Käufer mit
der gebotenen Sorgfalt vor, wenn nicht bei Auftragsbestätigung ganz
bestimmte Weisungen erteilt werden.
VI. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind vom Käufer innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
2. Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen. |
VII. Reklamationen
1. Reklamationen jeder Art können nur dann berücksichtigt werden,
wenn uns solche innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware angezeigt
werden. Bei berechtigter Reklamation wird kostenlos nachgebessert
oder Ersatz geliefert. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehl, hat der Käufer das Recht, Minderung oder Wandlung
des Kaufvertrages zu verlangen. Reklamationen werden jedoch nicht
anerkannt, wenn die Mängel unserer gelieferten Ware auf unsachgemäße
Verwendung durch den Käufer zurückzuführen sind.
2. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu
erkennen sind, dürfen nur gegen uns geltend gemacht werden, wenn
uns die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das
Lieferwerk verlassen hat, schriftlich angezeigt worden ist. Erfolgt die
Beanstandung nicht rechtzeitig, gilt die Leistung als vertragsmäßig
vorgenommen. Der Käufer muß uns Gelegenheit geben, die beanstandete
Ware zu besichtigen.
3. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung
von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen
sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt
nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug.
4. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem
Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/
oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den
Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren
Schadens beschränkt.
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Reklamation
der gesamten Lieferung,es sei denn, dass die Teillieferung
für den Käufer ohne Interesse ist.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, solange
nicht vollständig bezahlt ist und uns nicht irgendwelche Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Das Eigentum
an der gelieferten Ware verbleibt auch bei unserer Firma im Falle
der Weiterverarbeitung. Der Käufer ist aber berechtigt, die gelieferte
Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
2. Im Falle der Weiterveräußerung der von uns gelieferten, unveränderten
oder weiterverarbeiteten Ware tritt der Käufer hiermit bis zur
vollen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die
ihm aus Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer
mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer verpflichtet sich im
Falle seiner Zahlungsunfähigkeit, uns auf Verlangen die Namen seiner
Abnehmer bekanntzugeben an die unsere Ware weitergeliefert wurde.
Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Abnehmers insoweit zur
Rückübertragung, als der Wert der uns gegebenen Sicherheit unsere
Lieferungsforderungen um mehr als 20 % übersteigt.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Anwendbares Recht,
Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich
Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz unserer Firma.
2. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen unvereinheitlichtem Recht.
Die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens vom 11.04.1980
über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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